Neues Maklergesetz 2020

Am 23.12.2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches sowohl für Makler als auch für Käufer und Verkäufer von Privatimmobilien einige Veränderungen mit sich bringt. Wir möchten Sie über diese wichtige Änderung informieren und erklären Ihnen nachfolgend, was das neue Gesetz für unsere Kunden in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Oberhavelland und Berlin bedeutet.

Diese Änderungen erwarten uns

Handschlag mit Maklerin

Im März dieses Jahres wurde das Gesetz zur "Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" von der Bundesregierung beschlossen und auf den Weg gebracht. Am 23.12.2020 tritt das Gesetz nun in ganz Deutschland in Kraft und bietet somit erstmals einheitliche Vorgaben für die Abrechnung der Maklercourtage in allen Bundesländern.

Während es in Berlin, Bremen oder Hamburg bisher üblich war, dass Käufer die vollen Maklerkosten tragen, soll die neue Regelung private Käufer entlasten und für mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei Immobilienkäufen sorgen.

Das Gesetz sieht grundsätzlich eine faire Teilung der Maklerkosten zu gleichen Anteilen zwischen Verkäufern und Käufern vor. Auch die Textform des Maklerauftrags, zum Beispiel als E-Mail, ist künftig Pflicht. Die Wahl eines kompetenten und erfahrenen Maklers liegt somit zukünftig noch stärker im Interesse aller beteiligten Parteien.

Der Gesetzgeber sieht einige Ausnahmen vor

Allerdings sieht das neue Gesetz auch Ausnahmen vor: Zum einen gilt es nur für den Verkauf von Privatimmobilien, nicht aber für unbebaute Grundstücke und Mehrfamilienhäuser. Zum anderen kann sich der Verkäufer freiwillig dazu entschließen die gesamten Kosten zu übernehmen. Diese Regelung soll einen provisionsfreien Verkauf von Neubauimmobilien ermöglichen. Doch nicht in jedem Fall ist es sinnvoll, die faire Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer aufzuheben.

Wir beraten Sie individuell zur neuen Gesetzeslage

Bedrana Kowalke und ihr Team von BK Immobilien legen seit Bestehen großen Wert auf eine transparente Zusammenarbeit und einen umfangreichen Service. Egal, ob Ihre Region von der Änderung betroffen ist oder alles beim Alten bleibt, selbstverständlich können Sie sich weiterhin auf unsere unabhängige und fachkundige Beratung verlassen. Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um die kommenden Änderungen und unseren Service. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten.

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